Aktuell
13.12.2011
Bund und Kantone sollen gemeinsam musizieren
Mit 88 zu 69 Stimmen folgte der Nationalrat dem Minderheitsantrag Aubert und sprach sich anlässlich der Differenzbereinigung für einen Kompromissvorschlag im Artikel 2 des Initiativbegehrens aus.
Initiative geht mit Kompromissvorschlag zurück in den Ständerat
Mit dem heutigen Entscheid des Nationalrates (NR) sowohl unseren Kompromissvorschlag als auch den originalen Initiativtext gutzuheissen setzt der NR ein starkes Zeichen in Richtung Ständerat. Mit unserem Kompromissvorschlag erhält die ursprüngliche Formulierung im Artikel 2 „Der Bund legt Grundsätze fest für den Musikunterricht…“ den Zusatz „… unter Mitwirkung der Kantone.“ Im Rahmen dieser „kantonalen Einbindung“ stimmt der neu formulierte Artikel mit dem Schweizerischen Föderalismusprinzip überein und berücksichtigt entsprechendes Mitspracherecht der Kantone.
Der Umstand, dass Artikel 1 des Initiativbegehrens „Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen“ unverändert bleibt, ist für uns erfreulich, bleibt das Begehren doch somit eine „richtige Musikinitiative.“ Wir können dabei von einem „Kompromissvorschlag" sprechen, der "inhaltlich unserem Initiativbegehren entspricht und zusätzlich noch einen mehrheitsfähigen Charakter besitzt.“
Das Abstimmungsergebnis ist wiederum ein klares Zeichen dafür, dass der Nationalrat sich der Verantwortung bewusst ist und Wille zeigt, der Musik einen eigenständigen Verfassungsartikel zu gewähren und sich für die musizierende Jugend in der Schweiz einzusetzen.
Wie weiter?
Das Geschäft geht nun zurück in die WBK des Ständerates. Aller Voraussicht nach wird die Kommission auf die Frühjahrsession 2012 hin einen Entscheid zuhanden der Plenumsdiskussion im Ständerat verabschieden. Wir gehen davon aus, dass sich der Ständerat dabei für den Kompromissvorschlag und gegen die Initiative aussprechen wird. Mit einer darauffolgenden erneuten Diskussion im Nationalrat, die höchstwahrscheinlich in der Sommersession stattfinden wird, verschiebt sich der mögliche Abstimmungstermin auf frühestens Herbst 2012 oder sogar Frühling 2013.
Damit ist auch der geplante «Tag der Musik» vom 12. Mai definitiv abgesagt.
Für uns gilt nun: wir bleiben weiter am Ball und leisten Überzeugungsarbeit im Sinne der musizierenden Jugend der Schweiz. Sobald hinsichtlich Fahrplan und Termine noch nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!
Hector Herzig
02.09.2011
Beratung im neuen Parlament
Die Behandlung der Initiative im Nationalrat wird definitiv erst in der Wintersession stattfinden.
Bis zum November wird die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-NR) ihren Beschluss fassen.Die Beratung wird aber bereits durchs neue Parlament vorgenommen. Für uns bedeutet dies, dass wir die neu zusammengestellte Bundesversammlung nach dem 23. Oktober 2011 über die Abstimmung während der Wintersession informieren und sie über unser Anliegen, unsere Position instruieren werden.
Die finale Volksabstimmung wird demzufolge nicht vor dem Juni 2012 erfolgen. Entsprechend wird der Tag der Musik am 12. Mai 2012 stattfinden.
Gegenvorschlag SR: Bei der Diskussionen mit dem BAK geht es darum, den 2. Abschnitt der Initiative «föderalismustauglicher» zu formulieren. Das erste Gespräch hat am 30.8.2011 stattgefunden. Wir werden bei den Verhandlungen durch Herrn Prof. Dr. Rainer Schweizer sehr gut unterstützt und beraten.
Sobald neue Entscheidungen getroffen wurden, werden wir euch /Sie darüber informieren. Herzlichen Dank für eure /Ihre Unterstützung!
27.03.2011
IG Mitgliederversammlung lehnt ständerätlichen Gegenvorschlag klar ab
Die Mitglieder der IG haben an ihrer letzten Versammlung vom 17. März in Bern mit Bedauern das unverständliche Nein des Ständerates zu Kenntnis genommen.
Gleichzeitig betonen sie aber, die Fortsetzung des eingeschlagenen Weges. Mit aller Deutlichkeit lehnen sie demnach den vom Ständerat ins Spiel gebrachte Gegenvorschlag ab. Dieser anerkennt zwar die Berechtigung eines eigenen Artikels in der Bundesverfassung, schlägt aber vor, dass sich der Bund nur für den ausserschulischen Musikunterricht an den Schulen einsetzen soll. Die Volksinitiative „jugend und musik“ will aber keinen blossen „Musikschulartikel“ in der Verfassung, sondern den Auftrag, dass die musikalische Bildung für alle Kinder und Jugendliche gefördert wird. Das Singen und Musizieren in der Schule soll selbstverständlicher Teil der Bildung sein.
Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat. Wir werden nun wiederum mit starkem Lobbying, in persönlichen Gesprächen mit den Politikerinnen und Politikern dafür sorgen, dass die grosse Kammer wie bereits letzten September, wieder deutlich Ja sagt zu unserer Initiative und gegenüber dem Ständerat Standhaftigkeit beweist.
Im Hinblick auf die bevorstehende Volksabstimmung im 2. Quartal 2012 sind wir nun alle gefordert, das Fundraising zu intensivieren, um das Sammelziel von einer Million zu erreichen, damit wir mit einer starken Abstimmungskampagnen schweizweit für unser Initiativbegehren werben können.
Hector Herzig

