Ausgangslage
- Am 18. Dezember 2008 wurde die Initiative „Jugend und Musik“ mit 154‘193 beglaubigten Unterschriften eingereicht. Sie wurde lanciert vom Schweizerischen Musikrat und getragen von fast allen Profi- und Laienverbänden im Bereich der Musik in der Schweiz. Sie vertreten rund 660‘000 Mitglieder in allen Landesteilen.
- Mit dieser Initiative soll die musikalische Bildung als selbstverständlicher Teil der Grundausbildung in der Verfassung verankert werden. Das Singen und Musizieren soll Bestandteil des allgemeinen Unterrichtes sein, darüber hinaus sollen alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, spezifisch in Musikschulen gefördert zu werden, und besondere Talente könnten gezielt unterstützt werden.
- Die Parlamentarische Debatte war spannend bis zum Schluss. Bundesrat und Ständerat waren zunächst dagegen, der Nationalrat half uns immer wieder einen Schritt näher zum Erfolg. Nachdem der Bundesrat im Februar 2012 seine Haltung revidierte und auch der Ständerat bereit war für einen Gegenvorschlag, der der Initiative sehr nahe kommt, passte sich auch der Nationalrat an.
- Heute liegt ein neuer Verfassungsartikel, Art. 67a neu, «Musikalische Bildung» als Gegenentwurf zu unserer Initiative «Jugend und Musik», vor.
- Das Initiativkomitee hat am 16. März 2012 beschlossen, die Initiative zugunsten dieses Gegenvorschlages zurückzuziehen und für den neuen Verfassungsartikel 67a, zu kämpfen.
Argumente für den neuen Verfassungsartikel «Musikalische Bildung»
- Musik soll gleich wie der Sport in der Bundesverfassung verankert werden. Ein gesunder Körper braucht auch einen gesunden Geist.
- Unsere Initiative hat erreicht, dass Bundesrat und Parlament den Handlungsbedarf betr. «Musikalischer Bildung» im schulischen und ausserschulischen Bereich erkannt und akzeptiert haben. Der neue Verfassungsartikel 67a, der als Gegenentwurf zu unserer Initiative von BR und Parlament befürwortet wird, ist Zeugnis davon.
- Was wollen wir mit unserem Anliegen erreichen:
- Schule: Wir wollen eine hohe Unterrichtsqualität im Fach Musik an Schulen erreichen. Dies weil aufgrund wissenschaftlicher Studien (Bastian, Jäncke, Spitzer, etc.) eine Verschiebung des Fächerkanons zugunsten der musischen Fächer richtig und wichtig ist. «Randfächer» wie Musik ziehen im Kampf um Anteile am Stundenplan gegen die «Wissensfächer» regelmässig den Kürzeren. Das ist einer ganzheitlichen Bildung unserer Kinder und Jugendlichen abträglich.
- Musikschule: Wir wollen erreichen, dass es allen Kinder und Jugendlichen möglich ist, auf freiwilliger Basis eine Musikschule zu besuchen. Die hohen Elternbeiträge, die für musikalische Bildung zu entrichten sind, erzeugen eine Zugangssperre, wie sie kein anderer Bereich im Bildungswesen der Schweiz kennt. Die Forderung der Chancengleichheit (BV Art.2, Abs.3) wird dadurch schwer missachtet.
- Begabtenförderung: Musikalisch begabte Kinder und Jugendliche sollen die gleichen Chancen haben wie sportbegabte Kinder und Jugendliche. Die finanzielle, ideelle und schulische Unterstützung muss dabei gewährleistet sein.
- Ausbildung der LP an den PH’s: Der Bund kann sich nicht ernsthaft um eine qualifizierte Ausbildung der Lehrpersonen eines anerkannten und wichtigen Schulfachs entziehen. Der Bund muss aufgrund seiner Hochschul- und Fachhochschulkompetenzen zusammen mit den Kantonen Grundsätze für die Ausbildung der Lehrpersonen entwickeln. Wir wollen eine Ausbildung der Lehrpersonen im Fach Musik die es erlaubt, die im Lehrplan gesetzten Ziele zu erreichen.
Ausgangslage
- Am 18. Dezember 2008 wurde die Initiative „Jugend und Musik“ mit 154‘193 beglaubigten Unterschriften eingereicht. Sie wurde lanciert vom Schweizerischen Musikrat und getragen von fast allen Profi- und Laienverbänden im Bereich der Musik in der Schweiz. Sie vertreten rund 660‘000 Mitglieder in allen Landesteilen.
- Mit dieser Initiative soll die musikalische Bildung als selbstverständlicher Teil der Grundausbildung in der Verfassung verankert werden. Das Singen und Musizieren soll Bestandteil des allgemeinen Unterrichtes sein, darüber hinaus sollen alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, spezifisch in Musikschulen gefördert zu werden, und besondere Talente könnten gezielt unterstützt werden.
- Die Parlamentarische Debatte war spannend bis zum Schluss. Bundesrat und Ständerat waren zunächst dagegen, der Nationalrat half uns immer wieder einen Schritt näher zum Erfolg. Nachdem der Bundesrat im Februar 2012 seine Haltung revidierte und auch der Ständerat bereit war für einen Gegenvorschlag, der der Initiative sehr nahe kommt, passte sich auch der Nationalrat an.
- Heute liegt ein neuer Verfassungsartikel, Art. 67a neu, «Musikalische Bildung» als Gegenentwurf zu unserer Initiative «Jugend und Musik», vor.
- Das Initiativkomitee hat am 16. März 2012 beschlossen, die Initiative zugunsten dieses Gegenvorschlages zurückzuziehen und für den neuen Verfassungsartikel 67a, zu kämpfen.
Art. 67a (neu) Musikalische Bildung
1Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
2Sie setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für einen hochwertigen Musikunterricht an Schulen ein. Erreichen die Kantone auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung der Ziele des Musikunterrichts an Schulen, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften.
3Der Bund legt unter Mitwirkung der Kantone Grundsätze fest für den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter.
Absatz 1 des Gegenvorschlages entspricht genau unserer Initiative und Absatz 3 enthält unsere Forderung nach Grundsätzen für den Zugang der Jugend zum Musizieren und der Begabtenförderung. Die Verantwortung für einen hochwertigen Musikunterricht wurden neu in einen Absatz 2 platziert und wird im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen geteilt.
Textdeutung
Ist der neue Abs.2 realisierbar? – und wird der Bund wirklich intervenieren, wenn auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung der Ziele zustande kommt? – und wenn ja, wie?
Auch wenn uns Bundesrat Alain Berset verspricht für unsere Sache ins Handeln zu kommen, müssen wir kritisch und aufmerksam bleiben. Es ist jetzt wichtig zuerst die Volksabstimmung mit einem hohen Anteil an JA-Stimmen zu gewinnen und In der Folge den Gesetzesprozess aktiv zu begleiten. Nur so können wir erreichen, dass unsere im Initiativtext formulierten Ziele auch erreicht resp. realisiert werden.
Gemeinsam für eine erfolgreiche Volksabstimmung kämpfen! Partikularinteressen müssen hinten anstehen. Nur gemeinsam können wir dieses erste grosse Ziel erreichen.
HIER können Sie das Argumentarium als PDF herunterladen!