Argumente

Der Bundesrat meint:

Artikel 67a Absatz 2 BV (neu) steht in klarem Widerspruch zur Bildungsverfassung der Schweiz und unterläuft die Bestrebungen der Kantone zur Harmonisierung der obligatorischen Schule.

Wir entgegnen:

  1. Die Initiative befürwortet die Harmonisierung der kantonalen Schulsysteme, eine solche kommt ihren Zielen sehr entgegen. 
  2. Die Bildungsverfassung fordert eine gemeinsame Verantwortung von Bund und Kantonen für die Bildung. Die Subsidiarität des Bundes im Bereich der Grundschule (Art. 62 und Art. 43a BV) wird durch den neuen 67a nicht gefährdet, sondern explizit bestätigt.