Info
Am 18. Dezember 2008 wurden der Bundeskanzlei in Bern 154'000 beglaubigte Unterschriften für die Initiative jugend+musik übergeben.Wie zu erwarten war, empfiehlt der Bundesrat in seiner Botschaft die Initiative abzulehnen.
Wir bleiben am Ball und dank Ihrer Unterstützung, werden wir die Initiative erfolgreich ans Ziel führen
Der Initiativtext

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 soll wie folgt geändert werden:
Art. 67a (neu) Musikalische Bildung
- Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
- Der Bund legt Grundsätze fest für den Musikunterricht an Schulen, den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter.